Externer ISB – Informationssicherheit extern betreuen

Unsere Unterstützung des Managements bei der Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Informationssicherheit basiert auf unserer umfangreichen Erfahrungen und Expertise. Wir können Sie dabei unterstützen, die bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, industrieller Standards und sowie interner Richtlinien und Verfahren sicherzustellen. Dazu bieten wir Beratung, Schulung und Coaching an, sowie die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren. Wir stehen Ihnen auch bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zur Seite. Unser Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und angemessen zu behandeln sowie die Einhaltung von Richtlinien sicherzustellen.

Definition und Erklärung

Definition und Erklärung: Was ist ein externer Chief Information Security Officer externer Informationssicherheitsbeauftragter?

Ein externer Chief Information Security Officer (CISO) ist eine Person, die externer Informationssicherheitsbeauftragter überwacht und überprüft die Informationssicherheit eines Unternehmens überwacht und überprüft. Sie Er trägt die Verantwortung für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Richtlinien und Verfahren, die die Sicherheit des Unternehmens und seiner dessen Daten gewährleisten. Zu den Aufgaben eines externen Sicherheitsbeauftragten Informationssicherheitsbeauftragten gehören:

Die Implementierung von Sicherheitslösungen
Sicherheitschecks
Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen
Die Entwicklung von Schulungsmaterialien
Die Entwicklung und Überwachung von Richtlinien und Verfahren zur Sicherheit des Unternehmens.

“In den meisten Unternehmen sind der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) und der CISO (Chief Information Security Officer) in der Regel ein und dieselbe Person.”

management

Warum sollte man sich für einen externen ISB entscheiden?

Ein externer Informationssicherheitsbeauftragter verfügt über umfassende Erfahrung und aktuelles Expertenwissen aus diversen Branchen. Er agiert objektiv und unabhängig, frei von interner Betriebsblindheit oder Interessenkonflikten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt er eine flexible, bedarfsgerechte Lösung dar, die häufig kostengünstiger ist als eine interne Festanstellung. Die externe Perspektive ermöglicht eine ehrliche Bewertung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und die schnelle Umsetzung von Verbesserungen.
Vorteil
Ein weiterer Vorteil: Der externe ISB entlastet interne Ressourcen, übernimmt die Kommunikation mit Behörden, Partnern und Auditoren und sorgt für die Einhaltung aller relevanten Standards und Gesetze – zum Beispiel nach BSI-Grundschutz, DSGVO oder branchenspezifischen Vorgaben.
Was sind die Herausforderungen?
Die Zusammenarbeit mit einem externen ISB erfordert eine enge Abstimmung mit der Geschäftsleitung, der IT-Abteilung und weiteren Schlüsselbereichen. Die Integration in bestehende Prozesse und die Akzeptanz durch die Belegschaft sind zentrale Erfolgsfaktoren. Offene Kommunikation, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Meetings helfen, den externen ISB effektiv einzubinden und die Sicherheitskultur im Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Individuelles Design

Externer CISO für verschiedene Managementsysteme

Ein externer Sicherheitsbeauftragter bei der ISO 27001, dem NIST-Framework oder bei einem eigenen ISMS ist für die Einhaltung der Sicherheitsstandards verantwortlich. Er kann auch bei der Entwicklung und Umsetzung von internen Sicherheitsrichtlinien und Verfahren, der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen und der Erstellung von Berichten helfen. Darüber hinaus ist er für die Überwachung und Überprüfung des Systems zuständig, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen des Unternehmens entspricht und dass es regelmäßig auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Gesetzliche Grundlage und Pflicht zur Bestellung eines ISB

Die zentrale rechtliche Grundlage bildet das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) in Verbindung mit dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) und der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV). Nach § 8a BSIG sind KRITIS-Betreiber verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu vermeiden. Diese Maßnahmen müssen dem „Stand der Technik“ entsprechen und alle zwei Jahre durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anforderungen ist die Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Nur für KRITIS-Unternehmen ist die Benennung eines ISB gesetzlich verpflichtend. Der externe Informationssicherheitsbeauftragte übernimmt die Überwachung, Koordination und Weiterentwicklung der Informationssicherheit und ist zentrale Ansprechperson für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Melde- und Nachweispflichten
KRITIS-Unternehmen müssen dem BSI eine Kontaktstelle benennen, erhebliche IT-Störungen melden und regelmäßig den Nachweis erbringen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung der Informationssicherheit muss mindestens alle zwei Jahre durch eine prüfende Stelle (z. B. Wirtschaftsprüfung) bestätigt werden. Ab Mai 2023 besteht zudem die Pflicht, Systeme zur Angriffserkennung zu betreiben.
Relevante Gesetze und Standards
Neben dem IT-Sicherheitsgesetz und dem BSIG sind folgende Regelwerke und Standards relevant:
  • BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV): Definiert, welche Unternehmen als KRITIS-Betreiber gelten und welche Sektoren betroffen sind.
  • ISO/IEC 27001: International anerkannter Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS), dessen Umsetzung vom BSI als Nachweis anerkannt wird.
  • BSI IT-Grundschutz: Nationaler Standard für Informationssicherheit, der konkrete Maßnahmen und Kontrollen für den Aufbau eines ISMS vorgibt.
  • NIS2-Richtlinie: Die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit erweitert ab 2025 den Anwendungsbereich und verschärft Melde- und Nachweispflichten auch für mittlere und große Unternehmen in weiteren Sektoren.
  • Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S): Sektorspezifische Vorgaben, die vom BSI geprüft und anerkannt werden.

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