Es gibt jedoch einige Abschnitte in der europäischen Maschinenverordnung, die indirekt Bezug auf Cyber Security nehmen.
Die europäische Maschinenverordnung, offiziell bekannt als Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG), regelt die Sicherheitsanforderungen für Maschinen, die innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die ursprüngliche Maschinenrichtlinie konzentrierte sich primär auf physische Sicherheitsaspekte, aber mit dem zunehmenden Einsatz von vernetzten und digitalen Technologien in Maschinen wird die Cyber-Sicherheit ein immer wichtigerer Aspekt.
In Anbetracht der technologischen Entwicklungen und der steigenden Relevanz von Cyber Security wird die Maschinenverordnung stetig überarbeitet und weiterentwickelt. Der Entwurf für eine neue Maschinenverordnung (COM(2021) 202 final) zielt darauf ab, aktuelle Herausforderungen, einschließlich der Cybersicherheit, zu adressieren. Dieses neue Regelwerk wird voraussichtlich klare Anforderungen an den Schutz vor Cyber-Bedrohungen enthalten, da vernetzte Maschinen anfällig für solche Risiken sind.
Der Text der Verordnung (EU) 2023/1230 bezieht sich hauptsächlich auf Maschinen und nicht speziell auf Cybersecurity. Es gibt jedoch einige Abschnitte, die indirekt Bezug zur Cybersecurity durch den Schutz vor böswilligen Eingriffen nehmen. Besonders relevant ist Artikelsektion 1.1.9 und 1.2.1, die sich mit dem Schutz gegen Korrumpierung und der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen befasst:
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