AI in der Cyber SecurityJan Kahmen2 min Lesezeit

Wie können Unternehmen KI-Kompetenz gem. EU AI-Act nachweisen?

KI-Systeme mit untragbaren Risiken nun in der EU verboten und müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene KI-Kompetenz verfügen.

Inhaltsverzeichnis

Seit dem 2. Februar ist die erste Phase des AI-Acts in Kraft und bringt zwei wesentliche Verpflichtungen mit sich: Erstens sind KI-Systeme mit untragbaren Risiken nun in der EU verboten. Zweitens müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie über angemessene KI-Kompetenz verfügen. Diese Verpflichtung zur KI-Kompetenz ist in Artikel 4 der KI-Verordnung festgelegt. Die Mehrheit der Unternehmen ist gefordert, KI-Kompetenz aufzubauen und nachzuweisen, da ihre Mitarbeiter KI-Systeme in beruflichen Zusammenhängen nutzen und somit als Betreiber gelten.

Aktuell gibt es eine Vielzahl teurer Schulungsangebote auf dem Markt, die sich mit Themen wie KI-Kompetenz, AI Officer und AI-Koordinator beschäftigen. Der genaue Bedarf an KI-Kompetenz ist jedoch noch unklar, da Artikel 4 recht allgemein formuliert ist. Dennoch ist es entscheidend, dass Unternehmen dieses Thema ernst nehmen und zeitnah mit dem Aufbau von KI-Kompetenz beginnen. Diese Förderung ist nicht nur eine gesetzliche Auflage, sondern bietet auch erhebliche Möglichkeiten für effizientere Arbeitsprozesse.

ePrivacy wird in Kürze eine eigene Schulungsplattform für ihre Kunden bereitstellen, über die alle Mitarbeiter im Unternehmen geschult werden können. Zudem bietet die Plattform einen KI-Kompetenznachweis an. Unser Ansatz bleibt wie immer pragmatisch und lösungsorientiert. Die Inhalte werden sukzessive erweitert, da sie kontextbezogen und an individuelle Bedürfnisse anpassbar sind. Ein Auszug der Themen umfasst:

  • Grundlagen der KI
  • KI-Modelle und Algorithmen
  • Modelltraining und KI-Ethik
  • Ziele und Struktur des AI-Acts
  • Risikoklassen des AI-Acts
  • Zusammenspiel von DSGVO & AI-Acts
  • Verarbeitungsphasen bei KI
  • KI-Richtlinien und vieles mehr

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