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Was ist VS-NfD?

“Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)” ist der niedrigste Geheimhaltungsgrad innerhalb der deutschen Geheimschutzordnung (GSO).

Inhaltsverzeichnis

“Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)” ist der niedrigste Geheimhaltungsgrad innerhalb der deutschen Geheimschutzordnung (GSO). Informationen mit dieser Einstufung sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, dürfen aber im Gegensatz zu streng vertraulichen Informationen von allen Behördenmitarbeitern im Rahmen ihrer Dienstgeschäfte eingesehen werden.

Wichtige Aspekte zu VS-NfD

  • Zugang: VS-NfD-Informationen sind für jeden Mitarbeiter einer Behörde im Rahmen seiner Dienstgeschäfte zugänglich.
  • Kein Geheimhaltungsverfahren: Anders als bei höheren Geheimhaltungsstufen ist für VS-NfD kein förmliches Geheimhaltungsverfahren notwendig.
  • Kennzeichnung: VS-NfD-Dokumente müssen dennoch durch einen Stempelaufdruck oder Druckvermerk mit der Kennzeichnung "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" versehen sein.
  • Verpflichtung: Personen, die Zugang zu VS-NfD-Informationen erhalten, müssen dennoch auf die Einhaltung der Geheimschutzbestimmungen verpflichtet werden.
  • Schutzbedürfnis: Die Einstufung als VS-NfD bedeutet, dass die Informationen zwar nicht streng geheim sind, aber dennoch schutzbedürftig sind. Die unbefugte Kenntnisnahme könnte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.
  • Freigabe: VS-NfD-Informationen werden nach 30 Jahren automatisch freigegeben, sofern keine anderslautende Bestimmung getroffen wurde.

Die Geheimhaltungsstufen in Deutschland

  1. STRENG GEHEIM (str. geh.)
  • Beschreibung: Die höchste Geheimhaltungsstufe. Informationen, die dieser Stufe zugeordnet sind, würden bei Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden.
  • Beispiel: Staatliche Sicherheitspläne, Atomwaffen-Geheimnisse, Identitäten von Geheimagenten.
  1. GEHEIM (geh.)
  • Beschreibung: Informationen, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden, ihren Interessen oder ihrem Ansehen schweren Schaden zufügen könnten.
  • Beispiel: Militärstrategien, diplomatische Verhandlungen, Forschungsarbeiten mit hohem technologischen Potenzial.
  1. VS-VERTRAULICH (VS-Vertr.)
  • Beschreibung: Informationen, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein könnten.
  • Beispiel: Personalinformationen von Behördenmitarbeitern, Wirtschaftsdaten sensibler Unternehmungen, Entwürfe zu neuen Gesetzen.
  1. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD)
  • Beschreibung: Die niedrigste Geheimhaltungsstufe. Informationen, die dieser Stufe zugeordnet sind, sind zwar nicht streng geheim, aber dennoch schutzbedürftig. Die unbefugte Kenntnisnahme könnte den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik * Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein.
  • Beispiel: Interne Arbeitspapiere von Behörden, Statistiken zu Kriminalitätsraten, Entwürfe zu öffentlichen Ausschreibungen.

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