Die NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSIs ist einfach zu bedienen und erfordert keine Vorkenntnisse oder Expertise im Bereich Cybersicherheit.
Die NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSIs ist einfach zu bedienen und erfordert keine Vorkenntnisse oder Expertise im Bereich Cybersicherheit. Sie bietet Ihnen somit eine unkomplizierte Möglichkeit, sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen und die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu verstehen.
Mit dem NIS2UmsuCG plant die Bundesregierung, die Sicherheit von kritischen Infrastrukturen und digitalen Diensten in Deutschland zu stärken. Unter bestimmten Kriterien sind daher Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit zu ergreifen und Sicherheitsvorfälle zu melden. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Besetzung einer verantwortlichen Person für Informationssicherheit und die Einrichtung eines Melde- und Informationsaustauschsystems.
Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des NIS2UmsuCG erfüllt und eventuelle Verpflichtungen keinesfalls unbeachtet bleiben, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem eigenen Status auseinanderzusetzen. Die NIS2-Betroffenheitsprüfung bietet Ihnen dabei eine einfache und schnelle Methode, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen von dem Gesetzentwurf betroffen ist und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.
Bei einzelnen Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich jederzeit an unsere Experten wenden. Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu mehr Sicherheit und Compliance im Cyber-Sicherheitsbereich.
Die digitale NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI gliedert sich in drei Abschnitte:
In diesem Abschnitt werden allgemeine Informationen zu Ihrem Unternehmen abgefragt, unter anderem Ihre Anschrift, die Branche, in der Sie tätig sind, sowie die Anzahl Ihrer Beschäftigten.
In diesem Abschnitt werden Sie anhand einer Reihe von Ja/Nein-Fragen gezielt nach Bereichen und Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen gefragt, die potenziell von NIS2 betroffen sein könnten. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, die Wahrung der Integrität und Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Nach der Beantwortung der Fragen erhalten Sie eine übersichtliche Zusammenfassung Ihrer Betroffenheit von NIS2. Dabei wird differenziert zwischen Bereichen, in denen Sie von NIS2 betroffen sein könnten, und Bereichen, in denen Sie voraussichtlich nicht betroffen sind.
Die NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI ist anonym und stellt keine personenbezogenen Daten oder Identifizierungsmöglichkeiten bereit. Sie dient als Orientierungshilfe und basiert auf dem aktuellen Gesetzentwurf des NIS2UmsuCG. Die Durchführung ist freiwillig und unverbindlich, aber kann Ihnen helfen, Ihren Stand der IT-Sicherheit einzuschätzen. Bitte beachten Sie die geltenden Datenschutzbestimmungen und speichern Sie die Ergebnisse gemäß den Vorgaben. Das BSI bietet keine Rechtsberatung und die Teilnahme an der Betroffenheitsprüfung stellt keine Rechtsgrundlage für zukünftige Handlungen Ihres Unternehmens dar. Vielen Dank für Ihr Interesse.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Vertriebsmitarbeiter. Nutzen Sie den folgenden Link, um einen Termin auszuwählen: